Im Anschluss an die Wochenbettbetreuung, also ab der 9. Woche bis zum Ende der Stillzeit, bezahlt die Krankenkasse weitere acht Leistungen durch die Hebamme (telefonisch, per Mail oder persönlich). Bei nichtgestillten Kindern kann die Leistung für Ernährungsberatungen in Anspruch genommen werden, bis das Kind neun Monate alt ist.
Die Fragen können sich auf Probleme wie Milchstau beziehen oder warum das Kind die Brust verweigert; aber auch, wann das Ende der Stillbeziehung sinnvoll ist. Bei nichtgestillten Kindern oder Abstillen führen. , oder die Weigerung des Kindes wann es Zeit zum Abstillen)
• Ende der Stillbeziehung/Probleme beim Abstillen
• das Kind verweigert die Brust
• Ernährungsprobleme des Kindes (auch bei nicht gestillten Kindern)
Termine nach telefonischer Vereinbarung.